Die klassische Tätigkeit des Architekten wird nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI § 33 mit Anlage 11) in folgenden Leistungsphasen abgebildet:
LP 1 - Grundlagenermittlung
LP 2 - Vorplanung
LP 3 - Entwurfsplanung
LP 4 - Genehmigungsplanung
LP 5 - Ausführungsplanung
LP 6 - Vorbereitung der Vergabe
LP 7 - Mitwirkung bei der Vergabe
LP 8 - Bauüberwachung
LP 9 - Objektbetreuung und Dokumentation
In den Leistungsphasen sind nahezu alle Baumaßnahmen rund um die Bestandsimmobilie enthalten.
Wir unterstützen den Eigentümer, die Eigentümergesellschaft oder deren kaufmännische Hausverwaltung bei der laufenden Kleininstandhaltung, der Schaden- und Mängelbeseitigung, sowie bei der Gewährleistungsverfolgung bereits abgeschlossener Maßnahmen.
Im Rahmen von regelmäßigen Objektbegehungen nehmen wir den Zustand des Gebäudes auf und dokumentieren nach relevanten Vorgaben. Dazu gehört nicht nur die Bewertung der Gebäudesubstanz sondern auch die Beurteilung der Gebäudepflege und -reinigung.
Desweiteren erstellen wir die Mehrjahresplanung für die Instandhaltung inklusive Kostenschätzungen.
Die Vertretung des Eigentümers in der Bauherrenfunktion nach AHO/Nr.9 Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft.
Zusammen mit dem Eigentümer definieren wir das Projektziel, setzen einen Kostenrahmen und erstellen einen Ablaufplan.
Unsere Aufgabe ist es, aus (gegebenenfalls) externen Planern und Fachplanern ein Projektteam zusammenzustellen und dessen Arbeit im Sinne der Zielvorgaben des Eigentümers zu prüfen.
Der Bauherr wird regelmäßig über den erreichten Status informiert und in alle relevanten Entscheidungen eingebunden.
Wir beraten den Eigentümer beim Ankauf von Immobilien und führen die technische Ankaufsprüfung durch (Due Dilligence).
Des Weiteren prüfen wir Entwicklungsreserven von Grundstücken und Gebäuden in baurechtlicher Hinsicht.